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Lohnausweis und AHV-Lohnmeldung 2026: Fristen und Fallstricke für Arbeitgeber
Im Januar melden Arbeitgeber die Löhne des Vorjahres an Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse und stellen allen Mitarbeitenden einen Lohnausweis aus. Die Fristen liegen dicht beieinander, und 2027 fallen der 30. und 31. Januar auf ein Wochenende. Diese acht Schritte zeigen, was kleine Betriebe im Kanton Schwyz bis wann erledigen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Die AHV-Lohndeklaration muss bis 30. Januar bei der SVA Schwyz sein. Kommt sie später, läuft ab 1. Januar ein Verzugszins von 5 Prozent auf der Nachzahlung. [1] [2] Weil der 30. Januar 2027 ein Samstag ist, reichen Sie bis Freitag, 29. Januar, ein.
Den Lohnausweis erhalten im Kanton Schwyz nur die Mitarbeitenden. Eine direkte Zustellung an die Steuerverwaltung verlangen nur acht andere Kantone. [3] Seit 2026 gilt eine neue Wegleitung: Für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto gelten 75 Rappen pro Kilometer, bisher 70.
Lohnausweise und Lohnmeldungen für Ihren Betrieb: fristgerecht und abgestimmt einreichen

- Zeitraum
- Dezember bis Ende Januar
- Ihr Aufwand
- 1 bis 2 Stunden pro 5 Mitarbeitende
- Für
- Arbeitgeber im Kanton Schwyz
- Wichtigster Termin
- AHV: bis Freitag, 29. Januar 2027
Die Termine im Januar 2027 auf einen Blick:
- Anfang JanuarAbschlussLöhne abstimmen, Lohnausweise ausfüllen, neue Löhne der Pensionskasse melden
- bis Ende JanuarLohnausweisean alle Mitarbeitenden
- Freitag, 29. JanuarMeldungenAHV an die SVA Schwyz, Suva, Quellensteuer
- FebruarSchlussrechnungeninnert 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlen
Acht Schritte bis Ende Januar
Löhne 2026 abschliessen und abstimmen
Lohnkonto in der Buchhaltung, AHV-Lohnsumme, Suva-Lohnsumme und Lohnausweise müssen übereinstimmen. Gleichen Sie sie vor dem Versand ab; Abweichungen fallen bei der nächsten Arbeitgeberkontrolle auf. Massgebend ist, was 2026 ausbezahlt wurde: Ein Bonus für 2026, der im Januar 2027 fliesst, gehört in den Lohnausweis 2027. [3] [4]
- Wann:
- bis Anfang Januar
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand

Jede Person im Lohnkonto braucht einen Lohnausweis, auch bei kleinem Pensum. Lohnausweise ausfüllen
Verwenden Sie das Formular 11 und die Wegleitung, die seit 1. Januar 2026 gilt. [3] In Feld E stehen Ein- und Austrittsdatum, auch bei ganzjähriger Anstellung. Kinder- und Ausbildungszulagen gehören in den Bruttolohn, ebenso Taggelder, die über den Betrieb ausbezahlt werden. Einkäufe in die Pensionskasse, die über den Lohn laufen, stehen in Ziffer 10.2. Bei Teilzeit gehört der Vermerk «Teilzeitbeschäftigung» in Ziffer 15. Jeder Lohn wird bescheinigt, auch ein kleiner, der bei der AHV beitragsfrei bleibt.
- Feld F ankreuzen, wenn jemand mit einem Geschäftsfahrzeug zur Arbeit fährt und dafür nicht mindestens 75 Rappen oder die Selbstkosten pro Kilometer bezahlt, wenn er ein geschäftlich nötiges Generalabonnement erhält oder wenn Sie ihm wegen sehr häufiger Geschäftsfahrten eine Autopauschale zahlen
- Feld G ankreuzen bei Lunch-Checks oder verbilligter Kantine
- Wann:
- Anfang Januar
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand
Geschäftswagen und Spesen richtig angeben
Darf ein Mitarbeitender einen Geschäftswagen privat nutzen, rechnen Sie 0,9 Prozent des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer pro Monat auf, mindestens CHF 150. Übernimmt er nur das Benzin, entfällt das nicht. Kein Privatanteil gilt für Fahrzeuge, deren Privatgebrauch stark eingeschränkt ist, etwa einen Lieferwagen mit fest eingebauter Werkzeugeinrichtung. Fährt der Mitarbeitende damit nach Hause, gehört aber grundsätzlich auch dann ein Kreuz in Feld F. Pauschalspesen stehen immer mit Betrag in Ziffer 13.2. Ein genehmigtes Spesenreglement vermerken Sie in Ziffer 15; im Kanton Schwyz genehmigt es die Steuerverwaltung. [3] [5]
- Wann:
- mit dem Lohnausweis
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand

Werkstattwagen mit fester Einrichtung: kein Privatanteil. Wer damit nach Hause fährt, erhält trotzdem ein Kreuz in Feld F. Lohnausweise den Mitarbeitenden abgeben
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis erhalten die Mitarbeitenden den Lohnausweis bis Ende Januar, damit sie ihre Steuererklärung ausfüllen können. Wer im Lauf des Jahres austritt, erhält ihn sofort. Korrigieren Sie einen Lohnausweis, vermerken Sie, welchen er ersetzt. [3]
- Wann:
- bis Ende Januar
- Wer:
- Sie

Im Kanton Schwyz geht der Lohnausweis nur an die Mitarbeitenden. AHV-Lohndeklaration an die SVA Schwyz
Die Lohnbescheinigung für das ganze Jahr muss bis 30. Januar bei der SVA Schwyz eintreffen, elektronisch oder auf Papier. [1] Ohne ordnungsgemässe Abrechnung innert 30 Tagen verlangt die Kasse Verzugszins ab 1. Januar, mahnt mit einer Gebühr von CHF 20 bis 200 und kann die Beiträge selbst festlegen. [2] Brauchen Sie mehr Zeit, beantragen Sie online eine Fristverlängerung. Für Rentnerinnen und Rentner gilt ein Freibetrag von CHF 16'800 pro Jahr und Arbeitgeber. [4]
- Wann:
- bis Freitag, 29. Januar 2027
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand
Suva und Krankentaggeld melden
Die Lohndeklaration für die Unfallversicherung ist bei der Suva bis 31. Januar fällig, 2027 also an einem Sonntag. Wer zu spät meldet, wird geschätzt und zahlt Umtriebskosten von CHF 200. [6] Bei privaten Versicherern und für das Krankentaggeld gilt die Frist im Vertrag. Der Pensionskasse melden Sie die Jahreslöhne 2027 für die neuen Beiträge. Ab 2027 gelten neue Grenzbeträge: Eintrittsschwelle CHF 23'040, Koordinationsabzug CHF 26'880. [7]
- Wann:
- bis Freitag, 29. Januar 2027
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand
Quellensteuer abrechnen
Beschäftigen Sie Personen, die quellensteuerpflichtig sind, rechnen Sie im Kanton Schwyz innert 30 Tagen nach Ablauf der Periode ab, bei weniger als zehn Personen quartalsweise. Neue Anstellungen melden Sie innert acht Tagen. Wer pünktlich abrechnet, behält eine Bezugsprovision von 2 Prozent. [8]
- Wann:
- bis Freitag, 29. Januar 2027 für Oktober bis Dezember
- Wer:
- Sie oder Ihre Treuhand
Schlussrechnung und Akonto prüfen
Im Februar kommen die Schlussrechnungen von AHV und Suva. Die Differenz zahlen Sie innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, nicht ab Erhalt. [4] Steigt Ihre Lohnsumme 2027 deutlich, melden Sie das der Ausgleichskasse, damit sie die Akontobeiträge anpasst. [2] So vermeiden Sie im nächsten Jahr eine grosse Nachzahlung.
- Wann:
- Februar
- Wer:
- Sie

Akonto an die neue Lohnsumme anpassen, damit die Schlussrechnung nicht überrascht.
| Meldung | An | Frist |
|---|---|---|
| Lohnausweis | Mitarbeitende | Ende Januar, Praxis |
| AHV-Lohndeklaration | SVA Schwyz | 30. Januar |
| Unfallversicherung | Suva oder Versicherer | 31. Januar oder laut Vertrag |
| Quellensteuer | Steuerverwaltung Schwyz | 30 Tage nach Quartalsende |
| Jahreslöhne 2027 | Pensionskasse | laut Kasse, meist Januar |
Wer mehrere Meldungen aus derselben Lohnbuchhaltung erstellt, spart Zeit und vermeidet Abweichungen.
Häufige Fehler
- Feld F fehlt, obwohl ein Mitarbeitender mit dem Geschäftsauto nach Hause fährt oder eine Autopauschale erhält. Er zieht dann Fahrkosten ab, und die Steuerverwaltung fragt beim Betrieb nach.
- Spesenpauschalen werden ohne genehmigtes Reglement bezahlt. Die Steuerverwaltung kann sie als Lohn aufrechnen, mit AHV darauf.
- Der Bonus für 2026 wird im Lohnausweis 2026 aufgeführt, obwohl er erst im Januar 2027 ausbezahlt wurde.
- Lohnausweis, AHV-Meldung und Buchhaltung zeigen verschiedene Lohnsummen.
- Ein Lohnausweis wird stillschweigend ersetzt statt mit dem Vermerk, welchen er ersetzt.
Häufige Fragen
Muss ich den Lohnausweis im Kanton Schwyz der Steuerverwaltung schicken?
Nein. Die Direktzustellung verlangen nur die Kantone Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Jura, Neuenburg, Solothurn, Waadt und Wallis. [3] Massgebend ist der Kanton Ihres Sitzes oder Ihrer Betriebsstätte: Haben Sie einen Betrieb in einem dieser Kantone, gelten dort dessen Regeln.
Braucht auch die Gesellschafterin, die in der eigenen GmbH arbeitet, einen Lohnausweis?
Ja. Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt dasselbe Formular, mit Geschäftsauto, privaten Kosten über die Firma und Honoraren, bei der AG auch für den Verwaltungsrat. Diese Punkte prüft die Steuerverwaltung besonders genau.
Was muss ich nicht angeben?
Handy und Computer im üblichen Rahmen, Naturalgeschenke bis CHF 600 im Jahr, einen Gratis-Parkplatz und kleine Vergünstigungen. Bargeschenke gehören immer in den Lohnausweis. [3]
Ändern sich die AHV-Beiträge 2027?
Die Beitragssätze für AHV, IV und EO bleiben bei 10,6 Prozent. Die Renten steigen 2027 um 1,59 Prozent. [9] Über die Finanzierung der 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer wird am 29. November 2026 abgestimmt; Lohnbeiträge sind dabei nicht vorgesehen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- SVA Schwyz: LohnbeiträgeLohnbescheinigung bis 30. Januar, Verzugszinsen, Akontorechnungen, elektronische Übermittlung.
- Fedlex: Verordnung über die AHV (AHVV), Art. 34a, 35, 36, 38, 41bis und 42Mahngebühr CHF 20 bis 200, Meldung wesentlicher Änderungen der Lohnsumme, Abrechnung innert 30 Tagen, Veranlagung, Verzugszins ab 1. Januar, Zinssatz 5 Prozent.
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, gültig ab 1. Januar 2026Rz 7, 8, 9, 10, 21–23, 52–60, 66a, 67, 72, 74: Felder E, F, G, Geschäftswagen 0,9 Prozent, Spesen, Korrekturen, Direktzustellung in acht Kantonen.
- AHV/IV: Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO», Stand 1.1.2026Beitragssätze, Zahlung der Differenz innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung, geringfügige Löhne, Rentner-Freibetrag CHF 16'800, Zeitpunkt der Auszahlung.
- Kanton Schwyz: Schwyzer Steuerbuch 60.20, Weisung zur Genehmigung von SpesenreglementenGenehmigung durch die Steuerverwaltung Schwyz, Änderungen vorgängig genehmigen lassen.
- Suva: Umtriebskosten LohndeklarationLohndeklaration bis 31. Januar, Umtriebskosten CHF 200 bei Schätzung.
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Grenzbeträge berufliche Vorsorge 2027Eintrittsschwelle 2027 CHF 23'040, Koordinationsabzug CHF 26'880.
- Kanton Schwyz: Wegleitung zur Quellenbesteuerung, Stand 1. Januar 2024Abrechnung innert 30 Tagen, quartalsweise unter zehn Personen, Meldung innert acht Tagen, Bezugsprovision 2 Prozent.
- Eidgenössische Ausgleichskasse: Höhere AHV/IV-Renten per 1. Januar 2027Bundesratsentscheid vom 2. Oktober 2026, Renten plus 1,59 Prozent.
Stand 26. Oktober 2026.
Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.