Als ungebundener, FINMA-registrierter Versicherungsvermittler beraten wir Privat- und Geschäftskunden ohne Bindung an einzelne Versicherungsgesellschaften. Ungebundene Vermittler müssen im öffentlichen FINMA-Register eingetragen sein und werden von der FINMA direkt beaufsichtigt.
Wir analysieren Ihre Risiken, vergleichen geeignete Lösungen verschiedener Anbieter und betrachten Versicherungen im Zusammenhang mit Ihrer finanziellen Gesamtsituation. Transparent in der Vergütung und persönlich in der Betreuung.
Ungebundene Beratung bedeutet für uns mehr als die Auswahl zwischen verschiedenen Versicherern. Entscheidend ist, dass eine Empfehlung nicht davon abhängt, ob und wie hoch ein Anbieter uns für eine Vermittlung entschädigt.
Auf Ihren Wunsch betrachten wir deshalb auch Lösungen von Versicherern, von denen wir keine Courtage erhalten – Sie bestimmen, wie weit wir den Markt einbeziehen. Wir vergleichen Leistungen, Bedingungen und Kosten danach, was zur Situation des Kunden passt – nicht danach, welche Vergütung für uns entsteht.
Mehr zu unserem Unabhängigkeitsverständnis →Unsere Vergütung richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Beratungsumfang.
Bei einer Beratung innerhalb unseres Partnernetzes können unsere Leistungen ganz oder teilweise durch Courtagen oder andere Entschädigungen der Versicherer finanziert werden. Diese legen wir Ihnen transparent offen.
Wünschen Sie einen erweiterten Marktzugang, bei dem wir auch Anbieter ausserhalb unseres Partnernetzes berücksichtigen, vereinbaren wir mit Ihnen vor Beginn des Mandats ein Honorar. Die Abrechnung erfolgt je nach Umfang nach effektivem Zeitaufwand oder auf Basis eines vereinbarten Pauschalhonorars.
Erhalten wir zusätzlich Drittentschädigungen, schreiben wir Ihnen grundsätzlich 65 % davon gut beziehungsweise verrechnen diese mit unserem Honorar. Unser Anteil von 35 %, mindestens CHF 50 pro Police und Versicherungsjahr, dient der technischen, administrativen und regulatorischen Bewirtschaftung.
Die Gutschrift von 65 % erfolgt nach Ablauf der massgebenden Stornofrist. Bei einer Entschädigung von höchstens CHF 50 pro Police und Versicherungsjahr erfolgt entsprechend keine Gutschrift.
Unser Anteil deckt insbesondere Maklerplattformen und Systemanbindungen, Policen- und Dokumentenverarbeitung, Courtagenabrechnung und -verbuchung, administrative Betreuung und Postversand sowie regulatorisch bedingte Aufwendungen für Compliance, Dokumentation, Nachweisführung, Aus- und Weiterbildung und die laufende Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an Versicherungsvermittler.
Damit bleibt unsere Vergütung transparent: Sie kennen den gewählten Beratungsumfang, ein allfälliges Honorar, die erhaltenen Drittentschädigungen und den Anteil, der Ihnen gutgeschrieben wird.
Für Privatpersonen und Unternehmen.