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Nachlass · Ratgeber

Testament und Vorsorgeauftrag: Was seit dem neuen Erbrecht gilt

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein neues Erbrecht. Die Pflichtteile sind kleiner geworden, Sie können über mehr Vermögen frei bestimmen. Das nützt aber nur, wer es in einem gültigen Testament festhält. Und was geschieht, wenn Sie nicht sterben, sondern wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können? Dafür braucht es den Vorsorgeauftrag. Dieser Beitrag zeigt, was Sie im Kanton Schwyz jetzt regeln sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2023 beträgt der Pflichtteil der Kinder nur noch die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, Eltern haben keinen mehr. Wer verheiratet ist und Kinder hat, kann über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen. [1]
  • Verheiratete ohne Kinder können den Ehepartner seit 2023 per Testament zum Alleinerben machen, auch wenn die Eltern noch leben.
  • Ein eigenhändiges Testament ist nur gültig, wenn es ganz von Hand geschrieben, mit Jahr, Monat und Tag datiert und unterschrieben ist. [2] Im Kanton Schwyz hinterlegen Sie es beim Einwohneramt. [3]
  • Konkubinatspartner erben ohne Testament nichts. In Geldfragen dürfen sie Sie ohne Vorsorgeauftrag nicht vertreten, bei medizinischen Entscheiden nur, wenn Sie zusammenleben. Testament, Begünstigungen bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag sind für sie Pflicht.
  • Der Kanton Schwyz erhebt keine Erbschafts- und keine Schenkungssteuer. [4] Das macht ein Testament zugunsten von Partner oder Stiefkindern hier besonders wirksam.
In diesem Artikel
Ehepaar um die 60 am Holztisch in der Stube, sie schreibt mit einem Füllfederhalter von Hand auf ein Blatt, er schaut zu
Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein.

Was sich 2023 geändert hat

Das Gesetz bestimmt, wer erbt, wenn kein Testament da ist. Ein Teil davon ist als Pflichtteil geschützt; über den Rest, die frei verfügbare Quote, bestimmen Sie selbst. Seit 2023 gilt:

  • Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher drei Viertel). [1]
  • Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Pflichtteilsgeschützt sind nur noch Nachkommen sowie Ehegatte oder eingetragene Partnerin. [5]
  • Ist beim Tod ein Scheidungsverfahren hängig, das auf gemeinsames Begehren läuft oder nach mindestens zwei Jahren Trennung eingeleitet wurde, verliert der Ehegatte seinen Pflichtteil. Sein gesetzliches Erbrecht bleibt aber bis zur Scheidung bestehen; ohne Testament erbt er trotzdem. [6]
Pflichtteile und frei verfügbare Quote seit 2023
FamilieGesetzliche ErbteilePflichtteileFrei verfügbar
Verheiratet mit KindernEhegatte 1/2, Kinder 1/2Ehegatte 1/4, Kinder 1/41/2
Verheiratet ohne Kinder, Eltern lebenEhegatte 3/4, Eltern 1/4Ehegatte 3/85/8
Ledig oder Konkubinat mit KindernKinder allesKinder 1/21/2
Ledig oder Konkubinat ohne KinderEltern oder Geschwisterkeinealles

Im Vergleich zum alten Recht ist der frei verfügbare Teil deutlich gewachsen:

Frei verfügbare Quote vor und seit 2023
  • Verheiratet mit Kindernbisher 3/8neu 1/2
  • Ledig mit Kindernbisher 1/4neu 1/2
  • Verheiratet ohne Kinder, Eltern lebenbisher 1/2neu 5/8
  • Ledig ohne Kinder, Eltern lebenbisher 1/2neu alles
Anteil des Nachlasses, über den Sie per Testament frei bestimmen können. Quelle: Art. 462, 470 und 471 ZGB.

Wer vor 2023 ein Testament geschrieben hat, sollte es lesen. Formulierungen wie «auf den Pflichtteil setzen» bedeuten heute andere Bruchteile als damals.

Familie aus drei Generationen beim Herbstspaziergang auf einem Weg oberhalb des Zürichsees
Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung dem Gesetz.

Zuerst das Güterrecht

Bei Ehepaaren wird vor dem Erbe das eheliche Vermögen geteilt. Im ordentlichen Güterstand erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte dessen, was beide während der Ehe erspart haben. Erst der Rest ist Nachlass.

Mit einem Ehevertrag kann diese Ersparnis ganz dem überlebenden Ehegatten zugewiesen werden. Bei gemeinsamen Kindern ist das ein starkes Mittel, um den Partner abzusichern. Die Pflichtteile von Kindern, die nicht gemeinsame Kinder sind, darf eine solche Zuweisung aber nicht verletzen. [7] In Patchworkfamilien muss die Planung deshalb besonders sorgfältig sein.

Ehevertrag und Erbvertrag brauchen eine öffentliche Beurkundung. Im Kanton Schwyz kostet die Beurkundung durch einen Notar je nach Aufwand zwischen CHF 60 und 800, ohne Beratung. [8]

Das Testament: Form, Inhalt, Hinterlegung

Ein Testament können Sie selbst schreiben oder öffentlich beurkunden lassen. Wollen zwei Personen sich gegenseitig binden, etwa ein Ehepaar, braucht es einen Erbvertrag vor einer Urkundsperson und zwei Zeugen. [9] Ein gemeinsames Testament auf einem Blatt ist in der Schweiz nicht vorgesehen.

Was in ein gutes Testament gehört:

  • wer was erhält, in Bruchteilen oder als bestimmte Vermögenswerte
  • wer eine Liegenschaft oder die Firma übernimmt und zu welchem Wert sie angerechnet wird
  • ob Schenkungen zu Lebzeiten angerechnet werden sollen
  • ein Willensvollstrecker, der den Nachlass ordnet, wenn die Familie das nicht allein schaffen soll

Hinterlegen Sie das Original. Im Kanton Schwyz ist das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde die Hinterlegungsstelle. Ziehen Sie weg, erhalten Sie das Dokument zurück und hinterlegen es am neuen Ort. [3] Ein Testament im Banksafe kann nach dem Tod zunächst gesperrt sein. Wer nach dem Tod ein Testament findet, muss es sofort der Behörde abgeben, auch wenn er es für ungültig hält. [10]

Verschlossener cremefarbener Briefumschlag mit dunkelblauem Siegel auf einem Eichentisch neben Füllfederhalter und Lesebrille
Ein Testament, das niemand findet, bleibt wirkungslos. Im Kanton Schwyz nimmt das Einwohneramt es entgegen.

Konkubinat und Patchwork

Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht. Ohne Testament erben Kinder, Eltern oder Geschwister, der Partner geht leer aus. Das gilt auch nach vielen Jahren im selben Haushalt. Stiefkinder erben ebenfalls nichts, solange sie nicht adoptiert oder im Testament bedacht sind.

So sichern Sie Ihren Partner ab:

  • Testament oder Erbvertrag: Ohne Kinder können Sie Ihrem Partner alles hinterlassen, mit Kindern die Hälfte.
  • Pensionskasse: Viele Kassen zahlen Lebenspartnern Leistungen, wenn die Partnerschaft seit fünf Jahren besteht oder gemeinsame Kinder da sind. Das hängt vom Reglement ab, und oft müssen Sie den Partner zu Lebzeiten schriftlich melden. [11]
  • Säule 3a: Der Partner kann unter denselben Bedingungen begünstigt werden; melden Sie das schriftlich der Bank oder Versicherung. [12] Die Guthaben zählen bei der Berechnung der Pflichtteile mit.
Patchworkfamilie mit zwei Jugendlichen kocht gemeinsam in einer hellen Küche
Ohne Trauschein und in Patchworkfamilien schützt nur, was schriftlich geregelt ist.

Der Vorsorgeauftrag: Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können?

Nach einem Schlaganfall, einem Unfall oder bei Demenz können Sie Ihre Bankgeschäfte, Ihre Liegenschaft oder Ihre Firma nicht mehr selbst führen. Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie im Voraus, wer das übernimmt.

  • Form: ganz von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben, oder öffentlich beurkundet, im Kanton Schwyz auch beim Gemeindeschreiber. [14] [3]
  • Auffindbar machen: Lassen Sie beim Zivilstandsamt eintragen, dass es einen Vorsorgeauftrag gibt und wo er liegt. [14]
  • Wirksam wird er, wenn die KESB ihn prüft. Für Schindellegi, Wollerau, Freienbach und die March ist das die KESB Ausserschwyz in Pfäffikon. Sie verlangt ein Arztzeugnis und das Original; die Gebühr richtet sich nach Aufwand. [15]

Ohne Vorsorgeauftrag darf Ihr Ehepartner Sie nur für das Alltägliche vertreten, und nur wenn Sie zusammenleben oder er Ihnen regelmässig beisteht: Unterhalt, ordentliche Verwaltung, Post. Für den Verkauf einer Liegenschaft oder grössere Geschäfte braucht er die Zustimmung der KESB. [16] Konkubinatspartner haben in Geldfragen kein gesetzliches Vertretungsrecht. Bei medizinischen Entscheiden dürfen sie Sie vertreten, wenn Sie zusammenleben und sie Ihnen regelmässig beistehen. [17] Der Bundesrat will das Vertretungsrecht für Lebenspartner ausbauen; die Vorlage ist im Parlament, aber noch nicht in Kraft. [18]

Ergänzen Sie den Vorsorgeauftrag mit einer Patientenverfügung für medizinische Entscheide und mit einer Liste Ihrer Konten, Versicherungen und digitalen Zugänge.

Älterer Mann sitzt in einem Sessel, seine erwachsene Tochter sitzt daneben und hält seine Hand
Der Vorsorgeauftrag legt fest, wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können.

Für Eigentümer und Unternehmer

Eine Liegenschaft oder eine Firma lässt sich nicht einfach teilen. Ohne Regelung entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam entscheiden kann.

  • Bestimmen Sie im Testament, wer die Liegenschaft oder die Firma übernimmt und zu welchem Wert.
  • Prüfen Sie, ob die frei verfügbare Quote reicht, um diese Person zu bevorzugen, ohne die Pflichtteile der anderen zu verletzen.
  • Schenkungen der letzten fünf Jahre vor dem Tod können die Pflichtteilserben zurückfordern. Erbvorbezüge an Kinder, etwa die Übergabe der Firma, werden ohne Zeitlimit angerechnet, wenn Sie nichts anderes bestimmen. [19]
  • Der Vorsorgeauftrag sollte auch die Firma nennen: Wer stimmt an der Generalversammlung ab, wer unterschreibt?

Ein zweiter Teil der Erbrechtsrevision, der die Nachfolge in Familienunternehmen erleichtern sollte, ist im März 2024 im Parlament gescheitert. [20] Unternehmer lösen die Nachfolge deshalb weiterhin mit Testament, Erbvertrag und Willensvollstrecker.

In sieben Schritten zur vollständigen Regelung

Die richtige Reihenfolge
  1. BestandesaufnahmeGüterstand, Liegenschaften, Pensionskasse, Säule 3a, Firma
  2. Ehevertragbei Verheirateten zuerst, öffentlich beurkundet
  3. Testament oder Erbvertragfrei verfügbare Quote nutzen
  4. BegünstigungenPensionskasse und Säule 3a anpassen
  5. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügungfür Vermögen, Firma und Gesundheit
  6. HinterlegenEinwohneramt und Eintrag beim Zivilstandsamt
  7. Überprüfenalle fünf Jahre und bei Heirat, Scheidung, Geburt, Hauskauf, Firmengründung oder Umzug

Informieren Sie die wichtigsten Personen, wo die Dokumente liegen. Den Inhalt müssen Sie nicht verraten.

Häufige Fragen

Ist mein Testament von vor 2023 noch gültig?

Ja, es bleibt gültig. Für Todesfälle seit 2023 gilt aber das neue Recht. Wer jemanden «auf den Pflichtteil» gesetzt hat, gibt ihm heute weniger als beim Schreiben gedacht. Lesen Sie es deshalb neu.

Kann ich meinen Ehepartner zum Alleinerben machen?

Nicht ganz, wenn Sie Kinder haben: Den Kindern steht zusammen ein Viertel als Pflichtteil zu. Ohne Kinder geht es seit 2023, auch wenn Ihre Eltern noch leben. Mit Ehevertrag, Testament und Nutzniessung lässt sich der Partner aber sehr weitgehend absichern. Sind die Kinder einverstanden, können sie in einem Erbvertrag auf ihren Pflichtteil verzichten.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag?

Eigenhändig geschrieben kostet er nichts. Eine Beurkundung kostet im Kanton Schwyz zwischen CHF 60 und 800. [8] Prüft die KESB den Auftrag im Ernstfall, verrechnet sie nach Aufwand, im Rahmen von CHF 160 bis 3'000. [15]

Gehören Pensionskasse und Säule 3a zum Nachlass?

Nein, sie gehen direkt an die Begünstigten nach Gesetz und Reglement. Bei der Berechnung der Pflichtteile zählt die Säule 3a aber mit. [12] Stimmen Sie Begünstigungen und Testament deshalb aufeinander ab.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Fedlex: Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 471Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs, in Kraft seit 1. Januar 2023.
  2. Fedlex: ZGB, Art. 505Eigenhändiges Testament: von Hand, mit Jahr, Monat und Tag, unterschrieben; kantonale Hinterlegungsstelle.
  3. Kanton Schwyz: Einführungsgesetz zum ZGB (SRSZ 210.100), § 10 und § 40§ 40: Einwohneramt als Hinterlegungsstelle für Testamente; § 10: Gemeindeschreiber beurkunden auch öffentliche letztwillige Verfügungen und Vorsorgeaufträge.
  4. Eidgenössische Steuerverwaltung: Steuermäppchen Erbschafts- und SchenkungssteuernKeine Erbschaftssteuer in Schwyz und Obwalden; Liegenschaften werden am Ort der Sache besteuert.
  5. Fedlex: ZGB, Art. 462 und 470Gesetzliche Erbteile des Ehegatten; Pflichtteilsschutz nur für Nachkommen und Ehegatten.
  6. Fedlex: ZGB, Art. 472Verlust des Pflichtteils bei hängigem Scheidungsverfahren.
  7. Fedlex: ZGB, Art. 216Andere Teilung des Vorschlags per Ehevertrag; Schutz nicht gemeinsamer Kinder.
  8. Kanton Schwyz: Gebührentarif für Notare (SRSZ 213.512), Ziffer 7Beurkundung von letztwilligen Verfügungen, Ehe- und Erbverträgen sowie Vorsorgeaufträgen: CHF 60 bis 800.
  9. Fedlex: ZGB, Art. 512Erbvertrag in der Form der öffentlichen letztwilligen Verfügung.
  10. Fedlex: ZGB, Art. 556Pflicht, ein aufgefundenes Testament unverzüglich einzuliefern.
  11. Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 20aBegünstigung von Lebenspartnern nach Reglement.
  12. Fedlex: BVV 3, Art. 2; ZGB, Art. 476 und 529Begünstigte in der Säule 3a; Anrechnung bei der Pflichtteilsberechnung.
  13. Kanton Zürich: Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, § 21 bis 23 (LexFind)Freibeträge und Tarif; Konkubinatspartner zum Sechsfachen des Grundtarifs.
  14. Fedlex: ZGB, Art. 360 und 361Vorsorgeauftrag: Form und Eintrag beim Zivilstandsamt.
  15. Kanton Schwyz: Antrag auf Validierung des VorsorgeauftragsZuständigkeit der KESB Ausserschwyz und Innerschwyz, nötige Unterlagen; Gebühr nach Gebührentarif der kantonalen Verwaltung, Ziffer 22.
  16. Fedlex: ZGB, Art. 374Gesetzliches Vertretungsrecht des Ehegatten und seine Grenzen.
  17. Fedlex: ZGB, Art. 378Vertretung bei medizinischen Massnahmen, unter anderem durch die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt.
  18. Bundesamt für Justiz: Kindes- und ErwachsenenschutzrechtBotschaft vom 5. Dezember 2025 zur Revision, unter anderem Vertretungsrecht für Lebenspartner.
  19. Fedlex: ZGB, Art. 527 und 626Herabsetzung von Schenkungen der letzten fünf Jahre; Ausgleichung von Erbvorbezügen an Nachkommen ohne Frist.
  20. Parlament: Unternehmensnachfolge im Erbrecht, Ständerat 12. März 2024Nichteintreten, Vorlage erledigt.

Stand 26. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.

Testament und Vorsorgeauftrag: alles geregelt?

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