Vorsorge · Entscheidungshilfe
Pensionierung 2027: Rente oder Kapital aus der Pensionskasse?
Wer 2027 in Pension geht, muss sich bei der Pensionskasse jetzt entscheiden: lebenslange Rente, einmaliges Kapital oder eine Mischung. Der Entscheid ist meist endgültig, und viele Kassen verlangen ihn lange vor dem letzten Arbeitstag. Dieser Vergleich zeigt, worauf es ankommt, mit einem Rechenbeispiel und den Fristen.
Das Wichtigste in Kürze
Die Rente ist eine Garantie bis ans Lebensende, das Kapital bringt Freiheit und Risiko. Die Pensionskassen wandeln das Guthaben heute im Schnitt mit 5,2 Prozent um: Aus CHF 500'000 werden rund CHF 26'000 Rente im Jahr. [1] Ohne Rendite hat die Rente das Kapital nach gut 19 Jahren eingeholt.
Prüfen Sie jetzt im Reglement die Frist für den Kapitalbezug. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners, und nach einem Einkauf ist der Kapitalbezug drei Jahre gesperrt. [2] [3] [4] Oft passt eine Mischform am besten.

Zwei Wege führen das Altersguthaben zu Ihnen:
Die beiden Möglichkeiten

Rente
Die Pensionskasse zahlt Ihnen jeden Monat einen festen Betrag, solange Sie leben.
Stärken
- Lebenslang garantiert, auch wenn Sie 100 werden
- Anlagerisiko trägt die Kasse
- Ehepartner erhält nach Ihrem Tod in der Regel 60 Prozent, je nach Reglement
- Kein Aufwand für Anlage und Verwaltung
Grenzen
- Jedes Jahr voll als Einkommen steuerbar
- Meist ohne Ausgleich der Teuerung
- Nach dem Tod beider Partner bleibt nichts für die Erben
- Konkubinatspartner nur nach Reglement abgesichert

Kapital
Die Pensionskasse zahlt Ihr Altersguthaben auf einmal aus, ganz oder teilweise.
Stärken
- Frei verfügbar, zum Beispiel für die Hypothek
- Was übrig bleibt, geht an die Erben
- Einmal getrennt und zu reduziertem Satz besteuert
- Bei angeschlagener Gesundheit meist günstiger
Grenzen
- Das Geld kann aufgebraucht sein, bevor Sie sterben
- Anlage, Rendite und Disziplin liegen bei Ihnen
- Danach Vermögenssteuer und Steuer auf den Erträgen
- Wer es zu schnell verbraucht, riskiert Kürzungen bei Ergänzungsleistungen
Rente und Kapital im Vergleich
| Kriterium | Rente | Kapital |
|---|---|---|
| Langes Leben | gutbis ans Lebensende garantiert | schwachkann aufgebraucht sein |
| Erben und Flexibilität | schwachnichts für die Erben, in der Regel 60 % für den Ehepartner | gutfrei verfügbar und vererbbar |
| Steuern | mitteljedes Jahr voll als Einkommen | mitteleinmal reduziert, danach Vermögenssteuer |
| Teuerung | schwachmeist kein Ausgleich | mittelhängt von der Anlage ab |
| Anlagerisiko | gutträgt die Kasse | schwachtragen Sie selbst |
| Konkubinat | schwachnur nach Reglement | gutper Testament regelbar |
Keine Variante ist immer besser. Entscheidend sind Gesundheit, Familie, Vermögen und wie gut Sie mit Schwankungen leben können.
Wer im Sommer 2027 in Pension geht, plant so:
- jetztReglement prüfenFrist für den Kapitalbezug, Teilbezug, Leistungen für Partner
- bis Ende 2026BezugsplanSäule 3a und Freizügigkeit auf Jahre verteilen
- Februar bis März 2027AnmeldenAHV-Rente, Entscheid an die Pensionskasse mit Zustimmung des Ehepartners
- Mitte 2027Pensionierungerste Rente oder Auszahlung des Kapitals
Rechenbeispiel: CHF 500'000 als Rente oder als Kapital
Ledige Person mit Wohnsitz im Kanton Schwyz, Pensionierung mit 65 im Jahr 2027, Altersguthaben CHF 500'000, Umwandlungssatz 5,2 Prozent (Durchschnitt der Pensionskassen 2025). Verglichen wird, wie lange das Kapital reicht, wenn jedes Jahr gleich viel bezogen wird wie die Rente. Steuern auf Rente, Kapital und Erträgen sind in der Laufzeit nicht berücksichtigt. Die Zeile zum Todesfall gilt nur für Verheiratete.
| Position | Rente | Kapital |
|---|---|---|
| Auszahlung | CHF 26'000 pro Jahr, lebenslang | CHF 500'000 auf einmal |
| Steuer | jedes Jahr als Einkommen | einmal getrennt, danach Vermögenssteuer |
| Bei Tod mit 75, falls verheiratet | Ehepartner erhält in der Regel CHF 15'600 pro Jahr | Restkapital geht an die Erben |
| Kapital aufgebraucht bei CHF 26'000 pro Jahr | nicht relevant | ohne Rendite mit rund 84, mit 2 % mit rund 89, mit 3 % mit rund 94 |
Eigene Berechnung, vereinfacht und ohne Gewähr. Umwandlungssatz laut Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. [1] Restlebenserwartung mit 65: Männer 20,7 Jahre, Frauen 23,2 Jahre. [5] Die Steuer auf dem Kapital betrug nach Angaben des Regierungsrats 2023 für eine ledige Person mit CHF 500'000 am Hauptort Schwyz rund 8,7 Prozent, in Freienbach rund 6 Prozent. [6] Eine Senkung hat der Kantonsrat beschlossen; sie ist beim Bundesgericht angefochten. [7]
Wie lange reicht das Kapital, verglichen mit der Lebenserwartung?
- ohne Rendite84 Jahre
- mit 2 % Rendite89 Jahre
- mit 3 % Rendite94 Jahre
- Lebenserwartung Männer mit 6585,7 Jahre
- Lebenserwartung Frauen mit 6588,2 Jahre
Was passt zu Ihnen?
Rente passt, wenn …
- Sie gesund sind und lange leben könnten
- Sie verheiratet sind und Ihr Partner weniger Vorsorge hat
- Sie sich nicht um Anlagen kümmern wollen
Kapital passt, wenn …
- Sie eine Hypothek amortisieren oder vererben wollen
- Ihr Partner anderweitig abgesichert ist
- Sie Erfahrung mit Anlagen haben oder begleitet werden


Unsere Einschätzung
Für viele Haushalte ist eine Mischung am sinnvollsten: Die AHV, seit Dezember 2026 mit 13. Rente, und eine Rente aus der Pensionskasse decken zusammen die festen Ausgaben. [8] Ein Teil als Kapital bildet die Reserve für Reparaturen, Reisen, die Hypothek oder die Erben.
Wer das Kapital wählt, sollte den Bezug zeitlich staffeln. Alle Kapitalbezüge eines Jahres werden zusammen besteuert, und der Satz steigt mit dem Betrag. Säule 3a und Freizügigkeitskonten lassen sich auf mehrere Jahre verteilen. Reduzieren Sie Ihr Pensum schrittweise, ist auch der Kapitalbezug aus der Pensionskasse in höchstens drei Schritten möglich, wenn das Reglement es vorsieht. [9] Besteuert wird am Wohnsitz im Zeitpunkt der Auszahlung. Säule-3a-Gelder können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter beziehen. [10] Mehr dazu im Beitrag Säule 3a vor Jahresende.
Bei Paaren ohne Trauschein ist das Kapital oft die bessere Wahl, weil viele Kassen nur Ehepartnern eine Rente garantieren. Bei Ehepaaren mit sehr ungleicher Vorsorge spricht die Witwen- oder Witwerrente von 60 Prozent für die Rente. [11] Haben Sie in den letzten drei Jahren in die Pensionskasse eingezahlt, prüfen Sie den Kapitalbezug besonders sorgfältig: Die Steuerverwaltung kann den Abzug nachträglich streichen. [12] Zum Einkauf mehr im Beitrag Einkauf in die Pensionskasse.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Das steht im Reglement Ihrer Pensionskasse. Viele Kassen verlangen die Anmeldung für den Kapitalbezug einige Monate bis drei Jahre vor der Pensionierung. [2] Wer 2027 in Pension geht, sollte das Reglement deshalb sofort prüfen.
Kann ich später von der Rente zum Kapital wechseln?
In der Regel nicht. Mit dem Beginn der Rente ist der Entscheid endgültig. Umgekehrt ist ein bezogenes Kapital ebenfalls weg.
Wann erreiche ich 2027 das Referenzalter?
Männer des Jahrgangs 1962 werden 2027 65. Für Frauen steigt das Referenzalter schrittweise: Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und 6 Monaten, Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und 9 Monaten. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten zudem einen lebenslangen Rentenzuschlag, wenn sie die AHV-Rente nicht vorbeziehen. [13] Die AHV-Rente melden Sie drei bis vier Monate vorher an.
Was passiert, wenn ich das Kapital aufbrauche?
Dann bleiben AHV und allenfalls Ergänzungsleistungen. Wer ohne wichtigen Grund mehr als 10 Prozent seines Vermögens im Jahr verbraucht, bei Vermögen bis CHF 100'000 mehr als CHF 10'000, muss sich bei den Ergänzungsleistungen einen Vermögensverzicht anrechnen lassen. [14]
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge: Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2025Durchschnittlich angewandter Umwandlungssatz 2025: 5,22 Prozent.
- Fedlex: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 37Rente als Regel, Anspruch auf einen Viertel als Kapital, Frist für die Geltendmachung im Reglement.
- Fedlex: BVG, Art. 37aSchriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners.
- Fedlex: BVG, Art. 79bSperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge nach einem Einkauf.
- Bundesamt für Statistik: LebenserwartungRestlebenserwartung mit 65: Männer 20,7 Jahre, Frauen 23,2 Jahre (provisorisch 2025).
- Kanton Schwyz: Antwort des Regierungsrats zur Motion M 3/23, Besteuerung von KapitalauszahlungenGetrennte Besteuerung, Beispielbelastung für CHF 500'000.
- Kanton Schwyz: Änderung des Steuergesetzes, Amtsblatt Nr. 22 vom 30. Mai 2025Senkung der Steuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge; gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
- AHV/IV: 13. AHV-RenteErste Auszahlung im Dezember 2026, ohne Antrag.
- Fedlex: BVG, Art. 13aBezug des Kapitals in höchstens drei Schritten.
- Fedlex: Verordnung über die Säule 3a (BVV 3), Art. 3Bezug frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter.
- Fedlex: BVG, Art. 21Witwen- und Witwerrente: 60 Prozent der Altersrente.
- Bundesgericht: BGE 142 II 399Bestätigt die Praxis: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf kann als Steuerumgehung gelten; im Fall bejaht.
- AHV/IV: Merkblatt zur Reform AHV 21Referenzalter der Frauen der Übergangsjahrgänge.
- Fedlex: Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 11aVermögensverzicht bei übermässigem Verbrauch.
Stand 26. Oktober 2026. Das Rechenbeispiel ist vereinfacht.
Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.