Steuern · Checkliste
Steuern sparen vor Jahresende im Kanton Schwyz: Die Checkliste 2026
Die Steuererklärung 2026 füllen Sie erst im Frühling aus. Was darin steht, entscheidet sich aber bis zum 31. Dezember. Diese sieben Schritte zeigen, welche Abzüge Sie jetzt noch beeinflussen können, mit den Höchstbeträgen, die 2026 im Kanton Schwyz gelten.
Das Wichtigste in Kürze
Die grössten Hebel sind Säule 3a und Pensionskasse. Danach folgen Unterhalt, Weiterbildung, Spenden und Krankheitskosten.
Seit 2026 gilt in Schwyz ein tieferer Steuerfuss, und mehrere Höchstabzüge sind gestiegen. [1] [2]
Welche Abzüge 2026 sich bei Ihnen noch lohnen: Erstgespräch vereinbaren

- Zeitraum
- jetzt bis 31. Dezember
- Ihr Aufwand
- rund 2 Stunden
- Für
- Privatpersonen im Kanton Schwyz
- Wichtigster Termin
- Säule 3a: meist bis Mitte Dezember
Für die meisten Abzüge zählt das Zahlungsdatum. Diese Termine sollten Sie kennen:
- Ende NovemberEinkauf Pensionskasse anmeldenviele Kassen verlangen die Anmeldung bis dahin
- Anfang DezemberZahlungen auslösenSäule 3a, Pensionskasse, grössere Rechnungen
- Mitte DezemberLetzter 3a-Termindie meisten Banken: 15. bis 22. Dezember
- 31. DezemberStichtagalles Bezahlte zählt für 2026
Sieben Schritte bis zum 31. Dezember
Säule 3a voll einzahlen
Bis CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse bis CHF 36'288. Es zählt die Gutschrift; Banken nennen meist den 15. bis 22. Dezember. Neu lässt sich eine Lücke 2025 nachzahlen, wenn der Beitrag 2026 voll einbezahlt ist. [3] Mehr im Beitrag Säule 3a vor Jahresende.
- Wann:
- bis Mitte Dezember
- Wer:
- Sie
Einkauf in die Pensionskasse prüfen
Ein freiwilliger Einkauf ist bis zur Höhe der Einkaufslücke voll abziehbar. Die Lücke steht auf dem Vorsorgeausweis. Achtung: drei Jahre Sperrfrist für Kapitalbezüge, auch für einen Vorbezug für Wohneigentum. Mehr im Beitrag Einkauf in die Pensionskasse.
- Wann:
- Anmeldung bis Ende November
- Wer:
- Sie mit Beratung
Liegenschaftsunterhalt planen
Im Kanton Schwyz wählen Sie pro Liegenschaft und Jahr zwischen der Pauschale (10 Prozent des Mietwerts bei Gebäuden unter zehn Jahren, sonst 20 Prozent) und den effektiven Kosten. [4]
- Arbeiten in ein Jahr bündeln und in den übrigen Jahren die Pauschale nehmen
- Energiesparen und Rückbau: Was das Einkommen übersteigt, lässt sich auf zwei Folgejahre übertragen [5]
- Wann:
- Arbeiten bis 31. Dezember ausführen und abrechnen lassen
- Wer:
- Eigentümer

Unterhalt bündeln: ein Jahr effektive Kosten, die anderen Jahre die Pauschale. Weiterbildung bezahlen
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind im Kanton Schwyz neu bis CHF 16'000 abziehbar, beim Bund bis CHF 13'000. [2] [6] Steht ein Kurs Anfang 2027 an, kann sich die Zahlung noch im Dezember lohnen. Was der Arbeitgeber übernimmt, ist nicht abziehbar.
- Wann:
- bis 31. Dezember
- Wer:
- Sie

Weiterbildung: im Kanton Schwyz neu bis CHF 16'000 abziehbar. Spenden bündeln
Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen sind im Kanton Schwyz ab CHF 100 im Jahr abziehbar, bis 20 Prozent der Einkünfte. Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien sind separat abziehbar: im Kanton bis CHF 6'000, beim Bund bis CHF 10'600. [4] [6]
- Wann:
- bis 31. Dezember
- Wer:
- Sie

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind ab CHF 100 im Jahr abziehbar. Krankheits- und Zahnarztkosten zusammenrechnen
Selbst bezahlte Krankheitskosten sind abziehbar, soweit sie im Kanton Schwyz 3 Prozent und beim Bund 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. [4] Steht eine grössere Zahnbehandlung an, kann es sich lohnen, sie in einem Jahr abzuschliessen und zu bezahlen, damit die Schwelle überschritten wird.
- Wann:
- bis 31. Dezember
- Wer:
- Sie

Eine grössere Zahnbehandlung in einem Jahr abschliessen, damit die Schwelle überschritten wird. Belege ablegen
Legen Sie Bescheinigungen und Quittungen schon im Dezember in einen Ordner: 3a, Pensionskasse, Handwerkerrechnungen, Kursrechnungen, Spendenbestätigungen, Arzt- und Zahnarztrechnungen. Im Frühling fehlt dann nichts. Für die Vermögenssteuer zählt der Stand Ihrer Konten und Wertschriften am 31. Dezember.
- Wann:
- laufend bis Ende Januar
- Wer:
- Sie
- WeiterbildungKanton 16'000Bund 13'000
- Parteispenden und MitgliederbeiträgeKanton 6'000Bund 10'600
- Säule 3a mit PensionskasseKanton 7'258Bund 7'258
Abziehbar ist jeweils der tiefere Betrag aus Ihren effektiven Kosten und dem Höchstabzug. Die Unterschiede zwischen Kanton und Bund berücksichtigt die Steuererklärung automatisch.
Häufige Fehler
- Die 3a-Zahlung wird am letzten Arbeitstag ausgelöst und kommt erst im Januar an.
- Unterhaltsarbeiten werden über mehrere Jahre verteilt, sodass die Pauschale in jedem Jahr höher ist als die effektiven Kosten.
- Spendenbestätigungen fehlen, weil kleine Beträge per Twint ohne Beleg bezahlt wurden.
- Ein Pensionskasseneinkauf wird kurz vor der Pensionierung getätigt, obwohl das Kapital bezogen werden soll.
Häufige Fragen
Gelten die Schwyzer Abzüge auch für die Bundessteuer?
Nicht immer in gleicher Höhe. Bei Weiterbildung, Parteispenden, Kinderbetreuung und Krankheitskosten unterscheiden sich Kanton und Bund. Die Steuererklärung rechnet beides getrennt.
Kann ich zwischen Pauschale und effektiven Unterhaltskosten jedes Jahr wechseln?
Ja. Im Kanton Schwyz wählen Sie für jede Liegenschaft in jeder Steuerperiode neu. [4]
Was ändert sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts?
Bis Ende 2028 gilt das heutige System mit Eigenmietwert und Unterhaltsabzug. Ab 2029 fallen bei selbst bewohntem Eigentum beide weg. Mehr dazu im Beitrag Eigenmietwert fällt weg.
Bis wann muss die Steuererklärung 2026 eingereicht werden?
Der Kanton Schwyz verschickt die Unterlagen zu Beginn des Jahres und nennt die Frist darin. Eine Fristerstreckung lässt sich online beantragen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Kanton Schwyz: Medienmitteilung zu den SteuerfüssenSteuerfuss natürliche Personen 110 Prozent seit 2026; Antrag auf unveränderte Steuerfüsse 2027.
- Kanton Schwyz: Vorlage Steuergesetzteilrevision 2026Neue Höchstabzüge ab 2026: Weiterbildung CHF 16'000, Kinderdrittbetreuung CHF 8'000, Versicherungsprämien CHF 8'400 bzw. 4'200.
- Fedlex: Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3), Art. 7aNachzahlung von Beitragslücken ab 2025.
- Kanton Schwyz: Wegleitung zur Steuererklärung 2025Pauschalabzug Liegenschaftsunterhalt 10 bzw. 20 Prozent; Selbstbehalt Krankheitskosten 3 Prozent (Bund 5 Prozent); Parteien bis CHF 6'000; Spenden ab CHF 100 bis 20 Prozent.
- Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 32 Abs. 2bisÜbertrag von Investitionen für Energiesparen und Umweltschutz sowie Rückbaukosten auf zwei Folgejahre.
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Abzüge und Tarife 2026Höchstbeträge direkte Bundessteuer 2026, unter anderem Weiterbildung und Parteispenden.
Stand 21. Oktober 2026.
Allgemeine Information ohne Gewähr; massgebend sind Gesetz, Reglemente und die Beurteilung im Einzelfall.